Mitgliedschaft
Sport unter ärztlicher Aufsicht:
Was können Sie tun, um an den Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Herzgruppen Landkreis Rastatt - Stadtkreis Baden-Baden e.V. teilnehmen zu können?
- eine Ärztliche Verordnung einholen
- bei Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger den Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport vorlegen und genehmigen
- eine Gruppe “aussuchen” und anschauen, bzw. zur Probe mitmachen.
Wenn Sie Interresse haben oder aber weitere Informationen benötigen, sprechen Sie doch den zuständigen Gruppenarzt / Patientensprecher oder die Übungsleiterin / Übungsleiter an. Anschriften finden Sie unter Kontakt und Ihrer Stadt bzw. Ihrem Stadtteil. Zur Teilnahme an den Übungsabenden sind folgende Bedingungen und Voraussetzungen erforderlich:
- von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung oder eine genehmigte Empfehlung der Reha Klinik
Diese Teilnahmebedingungen sind für alle 8 Gruppen der Arbeitsgemeinschaft bindend!
Kosten:
Die Kosten werden über die Krankenkassen bzw. die deutsche Rentenversicherung abgerechnet, soweit Kostenübernahme vorliegt. Privatpatienten sowie nicht mehr geförderte Patienten müssen mit ihrem Versicherer/Beihilfestelle direkt abrechnen oder selbst bezahlen; pro Stunde werden derzeit 6,00 / 4,00 Euro inkl. MwSt in Rechnung gestellt.
Jahresbeitrag auf freiwilliger Basis: Jedem Teilnehmer (auch Begleitpersonen) wird ein Jahresbeitrag von zzt. 18,00 Euro inkl. MwSt durch Bankeinzug berechnet.
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